Immobilie und Scheidung

Was bei einer Scheidung und einer gemeinsamen Immobilie zu beachten ist
Oftmals kommt es bei einer Scheidung zum Streit um das Haus oder die Wohnung. Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses oder auch einer Eigentumswohnung sind zahlreiche Punkte zu beachten, wie z.B:
- Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet?
- Muss ein Partner nach der Scheidung ausgezahlt werden?
- Lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?
Was spricht für den Immobilienverkauf bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung die gemeinsame Immobilie zu verkaufen, kann in vielen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum, kann der Verkaufserlös beidseitig aufgeteilt werden. Dies ist sofort bei der Trennung möglich. Dazu müssen sich allerdings beide Partner einig sein und dem Verkauf zustimmen. Für den Hausverkauf spricht auch eine zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Wurde die Immobilie finanziert, kann der Kredit mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. Zu beachten ist allerdings eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung für die finanzierende Bank. Hängt jedoch einer der Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten, kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen der Ehegatten übertragen werden.
Anteilsverkauf an den Ehegatten/in
Können sich die Ehepartner nicht auf einen Verkauf einigen, kann der Anteil auch von einem auf den anderen Partner überschrieben werden. Hier ist jedoch die Zahlung einer Entschädigung üblich. Hierbei den genauen Verkaufswert der Immobilie zu bestimmen gestaltet sich großteils schwierig. Der Wert muss dann über ein Gutachten festgelegt werden und dabei den bestmöglichen, aktuellen Marktwert treffen, der von vielen Faktoren bestimmt wird. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Vorstellungen der Ehepartner überein, welche oftmals durch subjektive und emotionale Einschätzungen beeinträchtigt werden. Die Abwicklung sollte so gestaltet sein, als würde die Immobilie an eine fremdem Person verkauft werden. Der übernehmende Ehepartner sollte natürlich finanziell in der Lage sein, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.
Teilungsversteigerung nach der Scheidung
Sind die Ehepartner nicht in der Lage bezüglich der gemeinsamen Immobilie eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dabei kann der Verkaufserlös natürlich auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.
Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und ist meistens zum Nachteil beider Parteien.
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